Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
11.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2022
Eröffnungen
17.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
23.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
25.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.03.2016 bis zum 31.12.2016
05.04.2016
Neueintragungen